Förderprogramm für Weiterbildung des Landes Hessen
Das Land Hessen fördert mit "Qualifizierungsschecks" die berufliche Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz
in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich
Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt für Maßnahmen zur Weiterbildung, die
von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter, wie SoftEd Systems, angeboten werden undder Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und
darauf abzielen, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.
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Wie wird gefördert?
In Form von Qualifizierungsschecks als Zuschuss
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 EUR pro Person und Kalenderjahr. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wer ist Ansprechpartner?
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung.
Qualifizierungsscheck
SoftEd Systems ist zertifizierter Weiterbildungsanbieter.
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