Bildungsscheck - Förderprogramm für Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer, die in Betrieben in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 Mitarbeitern
beschäftigt sind. Die letzte betriebliche Weiterbildung des Antragstellers muss
zwei Jahre her sein. Auch im Unternehmen mitarbeitende In- und Teilhaber und Berufsrückkehrer,
zum Beispiel Frauen nach der Familienphase, können unter bestimmten Umständen per
Bildungsscheck gefördert werden.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen.
Die Qualifizierungen müssen anerkannte Anbieter durchführen.
Wie wird gefördert?
Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird ein Bildungsscheck
ausgestellt. Er deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber
500 Euro.
Wer ist Ansprechpartner?
Die Bildungsberatungsstellen des Landes. Eine Adressliste steht auf
www.bildungsscheck.nrw.de.
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