Förderung beruflicher Weiterbildung im Land Sachsen
In Sachsen werden betriebliche bzw. berufliche Weiterbildungen mit einem Zuschuss
von bis zu 80% gefördert. Eine Förderung ist an die Voraussetzung gebunden, dass
der Sitz oder eine Niederlassung Ihres kleinen oder mittelständischen Unternehmens
in Sachsen liegt oder Sie Ihren Arbeitsort oder Wohnsitz in Sachsen haben und Sie
durch einen externen Dienstleister weitergebildet werden.
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Vor Seminarbeginn Förderung bei der SAB beantragen
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden. Der Weiterbildungsteilnehmer
beantragt die Förderung bei der sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Bearbeitung des
jeweiligen Antrages bei der SAB dauert ca. sechs Wochen. Mit dem zugesandten Förderbescheid
können Sie Ihre gewünschte Weiterbildung antreten.
Nach dem Seminar Förderung ausgezahlt bekommen
Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme
reichen Sie die beglichene Rechnung bei der SAB ein und bekommen den Förderungsbetrag
zurückerstattet.
Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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