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Förderung beruflicher Weiterbildung im Land Sachsen

In Sachsen werden betriebliche bzw. berufliche Weiterbildungen mit einem Zuschuss von bis zu 80% gefördert. Eine Förderung ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Sitz oder eine Niederlassung Ihres kleinen oder mittelständischen Unternehmens in Sachsen liegt oder Sie Ihren Arbeitsort oder Wohnsitz in Sachsen haben und Sie durch einen externen Dienstleister weitergebildet werden.

  1. Seminar bei SoftEd wählen

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  2. Vor Seminarbeginn Förderung bei der SAB beantragen

    Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden. Der Weiterbildungsteilnehmer beantragt die Förderung bei der sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Bearbeitung des jeweiligen Antrages bei der SAB dauert ca. sechs Wochen. Mit dem zugesandten Förderbescheid können Sie Ihre gewünschte Weiterbildung antreten.
  3. Nach dem Seminar Förderung ausgezahlt bekommen

    Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme reichen Sie die beglichene Rechnung bei der SAB ein und bekommen den Förderungsbetrag zurückerstattet.

Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Telefon 0351-867700, office@softed.de
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