Mecklenburg-Vorpommern –
Bildungsschecks für Unternehmen
Zuständige Stelle: GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Wie wird gefördert?
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen.
Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an Bildungsdienstleister abgetreten,
die über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern verfügen.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
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Förderung beantragen
2. Vor Seminarbeginn beantragen Sie die Förderung
bei der GSA. Vor der Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen und keine rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt sein. (Bearbeitungszeit: mind. 4 Wochen)
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Der Bildungsscheck wird mit der Seminargebühr verrechnet.