Nordrhein-Westfalen –
Bildungsscheck
Zuständige Stelle: Landesregierung
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe mit weniger als 250 Angestellte.
Vor allem im Fokus: Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Individueller Zugang: Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
Betrieblicher Zugang: Schwerpunkt sind Beschäftigte mit einem jährlichen Arbeitnehmerbrutto von maximal 39.000,- Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
Seminar bei SoftEd wählen
Wählen Sie Ihr Wunschseminar aus unserem Seminarkatalog. Unsere Seminarberater
beantworten Ihnen gern alle offenen Fragen.
Den Bildungsscheck bei SoftEd einreichen
Der Bildungsscheck wird mit der Seminargebühr verrechnet.
Ausführliche Informationen, Anforderungen und Fördervoraussetzungen erhalten Sie unter Bildungsscheck NRW.