Sachsen-Anhalt –
WEITERBILDUNG BETRIEB
Zuständige Stelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Wie wird gefördert?
Mit einem Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und bis zu 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten.
Der Zuschuss kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80% erhöhen!
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen für die Entwicklung betrieblicher, fachlich- methodischer Kompetenzen und Kompetenzen zur Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.
Besonders förderwürdig sind Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen.
Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
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Vor Seminarbeginn Förderung bei der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen
Förderung erhalten
Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme reichen Sie die beglichene Rechnung mit dem Verwendungsnachweis bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein und bekommen den Förderungsbetrag erstattet.