Sachsen –
Weiterbildungsscheck
Zuständige Stelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Wie wird gefördert?
Mit einem Zuschuss von in der Regel 50%, wobei die Gesamtkosten der Weiterbildung mindestens 700 € (für Auszubildende mind. 430 €) betragen.
Wer wird gefördert?
Unternehmer und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen als auch Beschäftigte und Sozialunternehmen. Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung. Mit der Förderung werden betriebliche und individuell- berufsbezogene Bildungsaktivitäten zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Arbeitgebern unterstützt.
Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
Förderungsanspruch prüfen
Zur Prüfung, ob Sie die SAB Förderung in Sachsen in Anspruch nehmen können, nutzen Sie unsere
Checkliste ESF Förderung.
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beantworten Ihnen gern alle offenen Fragen.
Vor Seminarbeginn Förderung bei der SAB beantragen
Nach Antragseingang bei der SAB darf mit der verbindlichen Anmeldung oder Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden!
(Bearbeitungszeit: mind. 8 Wochen)
Förderung erhalten
Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme reichen Sie die beglichene Rechnung mit dem Verwendungsnachweis bei der SAB ein und bekommen den Förderungsbetrag erstattet.
Ausführliche Informationen, Anforderungen zum Antragsverfahren und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie unter Weiterbildungsscheck – betrieblich.
Sie möchten sich individuell weiterbilden? Auch hier erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung. Details finden Sie im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank unter Weiterbildungsscheck - individuell.