Bund –
Der Prämiengutschein
Zuständige Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wie wird gefördert?
Der Staat übernimmt die Hälfte der Weiterbildungsgebühren bei Veranstaltungskosten von höchstens 1.000 Euro inkl. MwSt.. Der Gutscheinwert beträgt maximal 500 Euro. Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche oder die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Weiterhin darf das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) betragen.
Was wird gefördert?
Der Bund fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
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Der Prämiengutschein wird mit der Seminargebühr verrechnet.
Ausführliche Informationen, Anforderungen und Fördervoraussetzungen erhalten Sie unter Der Prämiengutschein.
Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren – unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Details finden Sie unter Der Spargutschein.